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Ausgewählte Artikel - 2023
junge Welt – 4. März 2023

Terror als Wahlkampf

Am 5. März 1933 wurde der Reichstag gewählt, der Hitlers »Ermächtigungsgesetz« beschloss

Am 30. Januar 1933 hatte Reichspräsident von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler ernannt. Am 1. Februar 1933 löste er, wie von Hitler gefordert, den Reichstag auf. Neuwahlen wurden für den 5. März 1933 angesetzt. Hitler spekulierte darauf, eine deutliche parlamentarische Mehrheit für ein »Ermächtigungsgesetz« zu erhalten, das ihm uneingeschränkte diktatorische Vollmachten verschaffen würde.

Am 4. Februar 1933 folgte die Verordnung des Reichspräsidenten »Zum Schutze des deutschen Volkes«, mit der der Regierung umfassende Rechte zur Verfolgung politischer Gegner und zum Eingriff in die Presse- und Versammlungsfreiheit eingeräumt wurden. Im Ergebnis überzog die SA, toleriert und oftmals sogar unterstützt von der Polizei, das Land mit einer Welle blutigen Terrors, dem innerhalb weniger Tage Dutzende Menschen zum Opfer fielen. Zahlreiche kommunistische, sozialdemokratische und weitere Zeitungen in ganz Deutschland wurden für Tage oder Wochen verboten. Kundgebungen oder Versammlungen regierungskritischer Parteien und Organisationen wurden untersagt oder gewaltsam aufgelöst. Übergriffe der Nazis auf Wahlkämpfer der übrigen Parteien, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, gehörten zum Alltag.

Der Reichstagswahlkampf verlief für die Nazis dennoch nicht wie von ihnen erhofft. Mitte Februar 1933 waren sie weit davon entfernt, die erwünschte Zweidrittelmehrheit oder auch nur die einfache Mehrheit der Mandate im Reichstag zu erlangen. Sie brauchten dringend einige sensationelle Ereignisse, die einen grundlegenden Stimmungsumschwung herbeiführen würden.

Das erste dieser Ereignisse waren medienwirksame Berichte über »hunderte Zentner hochverräterischer Materialien«, die von der Polizei angeblich in den »Katakomben« des Berliner Karl-Liebknecht-Haus gefunden worden waren: Die Zentrale der KPD war bereits am 17. Februar 1933 von der Polizei besetzt worden, doch erst eine Woche später – nach der Ablösung des nationalliberalen Berliner Polizeipräsidenten durch einen ausgewiesenen Nazi – war die Polizei im Karl-Liebknecht-Haus plötzlich »fündig« geworden.

Das zweite Ereignis war der Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933. Während der Holländer Marinus van der Lubbe mit einigen Päckchen Kohlenanzünder in mehreren Nebenräumen kleinere Feuer legte, die kaum Schaden anrichteten, ging der Plenarsaal in Flammen auf. Göring, der nur wenige Minuten nach der Feuerwehr am Ort des Geschehens eintraf, meldete umgehend seinem »Führer«, der nur wenige Minuten später erschien: »Das ist zweifellos das Werk der Kommunisten, Herr Reichskanzler.«

Nur Stunden später unterzeichnete Reichspräsident von Hindenburg die »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat«, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, und die »Verordnung gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe«. Mit diesen beiden Verordnungen wurden die in der Weimarer Verfassung verankerten bürgerlichen Rechte und Freiheiten für die gesamte Dauer der Naziherrschaft außer Kraft gesetzt. Innerhalb weniger Stunden wurden tausende Antifaschisten auf der Grundlage von Listen verhaftet und verschleppt, die die Behörden bereits seit Monaten vorbereitet hatten.

Das Wahlergebnis am 5. März 1933 entsprach dennoch in keiner Weise den Erwartungen Hitlers und seiner Paladine. Zwar konnte sich die Nazipartei um fast elf Prozentpunkte steigern, doch mit knapp 44 Prozent der Wählerstimmen war sie weit davon entfernt, über eine absolute Mehrheit der Reichstagsmandate oder gar eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit zu verfügen. Die SPD verlor zwei Prozentpunkte und kam auf 18 Prozent der Stimmen. Die KPD, gegen die sich im Wahlkampf die schwersten Angriffe und Attacken der Nazis gerichtet hatten, verlor knapp 5 Prozent. Sie erreichte aber mit fast fünf Millionen Wählerstimmen, das entsprach 12,3 Prozent, ein angesichts der dramatischen Verhältnisse beeindruckendes Ergebnis.

Die Hitlerregierung reagierte umgehend: Am 9. März 1933 wurden die 81 Reichstagsmandate der KPD ohne jede rechtliche Grundlage annulliert. Damit verfügte die NSDAP im neuen Reichstag über die absolute Mehrheit, doch angesichts des schwachen Abschneidens der Hugenberg-Partei, die mit der NSDAP seit dem 30. Januar 1933 die Regierung bildete, benötigte Hitler weitere Stimmen von den sogenannten demokratischen Parteien, um die für die Verabschiedung des geplanten Ermächtigungsgesetzes erforderliche Mehrheit zu haben.

Die Abstimmung im neugewählten Reichstag am 23. März 1933 sollte zeigen, dass auf das selbsternannte bürgerliche Lager »Verlass« war. Die 72 Abgeordneten des Zentrums, 53 Abgeordneten der DNVP, 19 Abgeordneten der Bayerischen Volkspartei, fünf Abgeordneten der Deutschen Staatspartei, vier Abgeordneten der Deutschen Bauernpartei und der Abgeordnete der Deutschen Volkspartei stimmten ohne Ausnahme für die Nazidiktatur und besiegelten damit das Ende der stets nur fragilen Weimarer Demokratie.

Letzte Änderung: 5. März 2023