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Ausgewählte Artikel - 2022
junge Welt – 5. November 2022

Parlament auf Abruf

Am 6. November 1932 wurde der letzte Reichstag der Weimarer Republik gewählt

Dem am 31. Juli 1932 gewählten VI. Reichstag der Weimarer Republik war nur eine kurze Dauer beschieden. Vier Wochen nach der Wahl, am 30. August 1932, hatte die Kommunistin Clara Zetkin als Alterspräsidentin die konstituierende Sitzung des höchsten deutschen Parlaments geleitet. In ihrer Eröffnungsansprache hatte sie eindringlich die »Einheitsfront aller Werktätigen [gefordert], um den Faschismus zurückzuwerfen, um damit den Versklavten und Ausgebeuteten die Kraft und die Macht ihrer Organisationen zu erhalten, ja sogar ihr physisches Leben.« Nur Minuten später war der Nazi Hermann Göring mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien zum Präsidenten des Reichstags gewählt worden. Denn die NSDAP war zur wählerstärksten Partei in Deutschland geworden: Die Hitlerpartei allein hatte mehr Stimmen erhalten als KPD und SPD zusammen.

Zwar hatte die NSDAP mit 37 Prozent die absolute Mehrheit deutlich verfehlt, doch Hitler fühlte sich nun stark genug, vom Reichspräsidenten seine sofortige Ernennung zum Reichskanzler zu fordern. Doch noch lehnte Hindenburg ab. Er weigere sich, dem »böhmischen Gefreiten«, wie er Hitler im engsten Kreis abwertend – und unzutreffend – zu nennen pflegte, die alleinige »Verantwortung für das Schicksal Deutschlands« zu übertragen. Und Hitler war nicht bereit, lediglich als Vizekanzler in die Regierung einzutreten. Reichskanzler von Papen blieb also auch weiterhin im Amt, doch er stand nun ohne jeden parlamentarischen Rückhalt da. Jeder Schritt, den die Regierung unternehmen wollte, musste durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten genehmigt werden. Doch aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse konnte der Reichstag jede Notverordnung mit einfacher Mehrheit zurückweisen und der Regierung damit das Vertrauen entziehen.

Am 4. und 5. September 1932 erließ Reichspräsident von Hindenburg zwei Notverordnungen »zur Belebung der Wirtschaft«, die durch zusätzliche Steuererleichterungen für die Unternehmer für ökonomisches Wachstum sorgen sollten. Gleichzeitig erhielten die Unternehmer die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen den ohnehin bereits mehrfach gesenkten Lohn der Beschäftigten für die 30. bis 40. Arbeitsstunde um weitere 20 Prozent zu kürzen.

Am 12. September 1932 trat der neugewählte Reichstag zu seiner einzigen regulären Sitzung zusammen. Ursprünglich hatte die Tagesordnung nur eine Regierungserklärung des Reichskanzlers vorgesehen. Doch die Fraktion der KPD hatte die Aufhebung der beiden Notverordnungen und ein Misstrauensvotum gegen die Regierung beantragt. Zur allgemeinen Überraschung, und insbesondere zur Überraschung von Reichskanzler von Papen, gab es gegen diese Anträge keinen Widerstand.

Papen hatte sich bereits am 30. August 1932, also noch vor dem Erlass der beiden inkriminierten Notverordnungen, vom Reichspräsidenten eine Blankovollmacht für die sofortige Auflösung des Reichstages ausstellen lassen, in die nur noch das Datum einzutragen war. In der mitgelieferten Begründung des Reichspräsidenten hieß es: Ich löse den Reichstag auf, »weil die Gefahr besteht, daß der Reichstag die Aufhebung meiner Notverordnung vom 4. September des Jahres verlangt.« Doch Papen hatte es nicht für notwendig erachtet, das Dokument mit in den Reichstag zu bringen, um es rechtzeitig, also vor der Beschlussfassung über die Anträge der KPD, dem Reichstagspräsidenten übergeben zu können. Das Papier musste deshalb erst durch einen Boten aus der Reichskanzlei geholt werden. Als Papen Göring die Verordnung des Reichspräsidenten schließlich übergab, hatte die Abstimmung über die von der KPD eingebrachten Anträge bereits begonnen. Folgerichtig kassierte Papens »Kabinett der Barone« die schwerste Abstimmungsniederlage, die je eine Reichsregierung hatte hinnehmen müssen: Mit einer überdeutlichen Mehrheit von 513 zu 42 Stimmen hob der Reichstag die Notverordnungen auf und entzog der Regierung damit das Vertrauen. Doch da zum Zeitpunkt der Übergabe der Auflösungsverfügung die Auszählung noch nicht abgeschlossen war, war das Abstimmungsergebnis des Reichstags ohne praktische Bedeutung. Der Reichstag war bereits aufgelöst, und Papen und seine Regierung konnten bis zur Neuwahl und Konstituierung des neuen Reichstags geschäftsführend im Amt bleiben.

Als Tag der Neuwahl wurde der 6. November 1932 festgelegt, die erste Sitzung des VII. Reichstages sollte am 6. Dezember 1932 stattfinden. Damit war klar, dass Deutschland über mindestens sechs Monate hinweg ohne ein funktionierendes Parlament bleiben würde, denn der V. Reichstag war bereits am 4. Juni 1932 aufgelöst worden.

Der Wahlkampf verlief lustlos und ohne große Höhepunkte, mit Ausnahme von Berlin, wo der von der KPD organisierte Streik der BVG-Beschäftigten über mehrere Tage hinweg nahezu den gesamten öffentlichen Verkehr lahmlegte und der Partei große Sympathien brachte.

Überall in Deutschland hatte sich Wahlmüdigkeit breitgemacht. Denn für die Mehrzahl der Deutschen war es bereits die fünfte Wahl des Jahres – nach den beiden Wahlgängen für die Wahl des Reichspräsidenten im März und April 1932, den Landtagswahlen in Preußen und anderen Ländern im April 1932 und den vorgezogenen Reichstagswahlen im Juli 1932. Entsprechend niedrig war die Wahlbeteiligung.

Gewinner der Wahl war die KPD, die in absoluten Zahlen fast 700 000 neue Wähler, vor allem zulasten der SPD, mobilisieren konnte. Auch die Deutschnationale Volkspartei legte deutlich zu. Die Nazis hingegen verloren fast 2 Millionen Stimmen und entsandten nun nur noch 196 statt 230 Abgeordnete in das höchste deutsche Parlament, blieben aber stärkste Fraktion.

Reichskanzler von Papen scheiterte erneut mit seinem Versuch, eine stabile Koalition zu bilden. Am 17. November 1932 gab er auf und reichte seinen Rücktritt ein.

Am 6. Dezember 1932 konstituierte sich der neugewählte Reichstag. Erneut wurde Göring mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien als Präsident gewählt. Nach nur drei Sitzungstagen vertagte sich der Reichstag am 9. Dezember 1932 – gegen die Stimmen der kommunistischen und der sozialdemokratischen Abgeordneten – auf unbestimmte Zeit, ohne eine substantielle Arbeit geleistet zu haben. Da nicht einmal ein Präsidium gewählt worden war, lag es nun ausschließlich in der Entscheidungsgewalt von Göring, wann der Reichstag wieder einberufen werden würde. Der am 3. Dezember 1932 neu ernannte Reichskanzler von Schleicher, vormals Reichswehrgeneral und politischer Drahtzieher im Hintergrund, erschien nicht ein einziges Mal vor dem höchsten deutschen Parlament: Eine Rundfunkansprache am 15. Dezember 1932 ersetzte seine Regierungserklärung.

Zu diesem Zeitpunkt waren es nur noch 46 Tage bis zur Machtübergabe an Hitler und seine Bande.

Letzte Änderung: 5. November 2022