Ausgewählte Artikel - 2020
Blutbad vor dem Reichstag
Am 13. Januar 1920 forderten mehr als 100.000 Demonstranten in Berlin wirkliche Rechte für die Betriebsräte, die Staatsmacht reagierte mit brutaler Gewalt
In den Tagen der Novemberrevolution 1918 war die Idee der Rätedemokratie durch das aktive Handeln der Arbeiter und Soldaten auch in Deutschland zu einer politischen Realität geworden. Doch nur wenige Wochen nach dem Sturz der Monarchie und der Errichtung der Republik, auf dem Reichsrätekongress im Dezember 1918 in Berlin, entmachtete sich die Rätebewegung selbst, in dem der Kongress – unter dem maßgeblichen Einfluss der SPD – die Entscheidung über den künftigen Weg der Revolution in die Hände einer noch zu wählenden Nationalversammlung gab. Folgerichtig verloren die Räte sehr schnell an Kraft und Bedeutung. Was blieb, war letztlich nur der Artikel 165 der Weimarer Verfassung, die am 14. August 1919 in Kraft trat: »Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten […]« Und: »Aufbau und Aufgabe der Arbeiter- und Wirtschaftsräte […] zu regeln, ist ausschließlich Sache des Reichs.«
Für den 13. Januar 1920 war in der Nationalversammlung, die nach der Verabschiedung der neuen Verfassung nach Berlin zurückgekehrt war und nun als höchstes deutsches Parlament wirkte, deshalb die erste Lesung eines Betriebsrätegesetzes angesetzt worden, mit dem die angekündigte reichsgesetzliche Regelung geschaffen werden sollte.
Der Entwurf, der auch außerhalb des Parlaments diskutiert wurde, stieß in der breiten Linken jedoch auf massive Ablehnung. Den Betriebsräten sollte zwar eine gewisse Mitsprache bei sozialen Fragen wie Einstellungen und Entlassungen eingeräumt werden, doch eine Kontrolle oder gar Übernahme der Betriebsleitung durch die Räte sollte prinzipiell ausgeschlossen bleiben. Die alte Wirtschaftsordnung sollte nicht angetastet werden.
Der Widerstand gegen das geplante Betriebsrätegesetz sollte am Tag der ersten großen Debatte im Parlament durch eine machtvolle Demonstration sichtbar gemacht werden. Zwei Aufrufe – unterzeichnet vom Berliner Bezirksverband der USPD, dem Vollzugsrat Berlin und den Berliner Gewerkschaften bzw. von Vertretern der USPD, der KPD und der Zentrale der Betriebsräte – riefen die Berliner Arbeiter und Angestellten auf, in großer Zahl vor dem Reichstagsgebäude zu erscheinen. Die SPD hingegen tat alles, um die Demonstration zu verhindern. Doch vergeblich.
Die beiden Aufrufe hatten eine unerwartet große Resonanz, auf die die Organisatoren letztlich nicht vorbereitet waren: Statt einiger tausend Demonstranten, die erwartet worden waren, versammelten sich an diesem 13. Januar 1920 ab ca. 12.00 Uhr mehr als 100.00 Menschen. In dieser Situation erwies es sich als fatal, dass es keine wirklichen Planungen für den Ablauf und vor allem den geordneten Abschluss der Demonstration gab. Nach einigen kurzen Reden verharrte die Masse untätig, während sich die Stimmung immer weiter aufheizte, zumal die mit schweren Waffen ausgerüstete Sicherheitspolizei einer Delegation, die mit den Abgeordneten der USPD sprechen wollte, der Zugang in das Reichstagsgebäude verweigert wurde.
Die Berichte über die nachfolgenden Ereignisse sind zum Teil sehr widersprüchlich. So behauptete die Regierung des sozialdemokratischen Reichskanzlers Gustav Bauer, dass Demonstranten gegen 15.30 Uhr, die Sitzung der Nationalversammlung hatte gerade begonnen, versucht hätten, gewaltsam in das Reichstagsgebäude einzudringen. Die Sicherheitspolizei habe zunächst Warnschüsse abgegeben, sei dann aber gezwungen gewesen, scharf zu schießen und sogar Handgranaten einzusetzen. Dieser Darstellung widersprachen Kommunisten und Unabhängige: Die Polizei habe die Demonstranten grundlos und ohne Vorwarnung angegriffen. Tatsächlich war es am Westflügel des Reichstagsgebäudes zu Rangeleien zwischen Demonstranten und Polizisten gekommen. Doch die übergroße Zahl der Todesopfer gab es auf der Südseite, wo die Lage friedlich geblieben war. Bei dem Blutbad vor dem Reichstag starben insgesamt 42 Menschen, mehr als 100 wurden verletzt. Es war die blutigste Demonstration in der deutschen Geschichte.
Die Mehrheit der Nationalversammlung allerdings zeigte sich unbeeindruckt. Ungeachtet der massiven Proteste wurde das Betriebsrätegesetz am 18. Januar 1920 beschlossen und am 4. Februar 1920 in Kraft gesetzt. Im Januar 1934 wurde es von der Hitler-Regierung annulliert und durch ein »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« ersetzt.
Letzte Änderung: 29. März 2022