Disput - Juli 2019

Verfassung mit Fehlern

Vor einhundert Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Verfassung in Kraft

Am 6. Februar 1919 hatte die Nationalversammlung in Weimar ihre Arbeit aufgenommen, sechs Monate später lag das Ergebnis vor: Am 31. Juli 1919 beschloss die Versammlung die »Verfassung des Deutschen Reiches«, wie das Dokument offiziell hieß. 262 Abgeordnete stimmten für den Text, 75 dagegen. 84 Abgeordnete hatten an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Am 11. August 1919 unterzeichnete Reichspräsident Ebert an seinem Urlaubsort im thüringischen Schwarza – am Küchentisch, wie die Legende weiß – das Dokument. Drei Tage später trat die Verfassung mit ihrer Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt in Kraft.

In 181 Artikeln, gegliedert in zwei Hauptteile, regelte die Verfassung bis ins Detail »Aufbau und Aufgaben des Reichs« sowie die »Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen«. Eine zentrale Frage war bereits in den Tagen der Novemberrevolution entschieden worden: Durch die Ausrufung der Republik am 9. November 1918 war der Wunsch des Sozialdemokraten Friedrich Ebert obsolet geworden, die Nationalversammlung über die künftige Staatsform entscheiden zu lassen. Allerdings hatte die Nationalversammlung dem Reichspräsidenten eine so starke Position im politischen System zugedacht, dass seine Rolle bereits von Zeitgenossen mit der eines regierenden Monarchen verglichen wurde. Für Ebert eine durchaus befriedigende Lösung, denn er war inzwischen von der Nationalversammlung selbst zum Reichspräsidenten gewählt worden.

Heftige Diskussionen hatte es in Weimar um die offizielle Staatsbezeichnung und um die Reichsfarben gegeben. Letztlich einigte man sich auf die Bezeichnung »Deutsches Reich« und auf Schwarz-Rot-Gold, wie es bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 festgelegt worden war, von der zahlreiche Artikel im Wortlaut übernommen wurden.

Bemerkenswert waren einige fortschrittliche Bestimmungen. So schrieb beispielsweise Artikel 162 »soziale Rechte« fest. Und der Artikel 151 forderte, wenn auch folgenlos, dass das Wirtschaftsleben »den Grundsätzen der Gerechtigkeit mit dem Ziele der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle entsprechen« müsse.

Allerdings gelang es nicht, die Abschaffung der Todesstrafe in der Verfassung festzuschreiben.

Die Verfassung enthielt weitere schwerwiegende, ja politisch tödliche »Konstruktionsfehler«. Dazu gehörte die bereits erwähnte außerordentliche Machtfülle des Reichspräsidenten, aber auch die Möglichkeit der »Reichsexekution«: Artikel 48 erlaubte es, militärische Gewalt gegen ein Land einzusetzen, das »die ihm […] obliegenden Pflichten nicht erfüllt«. Im Oktober 1923 wurde dieser Artikel gegen Sachsen angewandt und gegen Thüringen angedroht, weil sich SPD und KPD auf die Bildung von sogenannten Arbeiterregierungen verständigt hatten.

Formaljuristisch wurde die Weimarer Verfassung niemals aufgehoben. Ihre Aushöhlung und schrittweise Beseitigung begann spätestens mit der Ausschaltung des Reichstags durch die von Reichskanzler Brüning und seinen Amtsnachfolgern ab 1930 praktizierte Politik, mittels Notverordnungen des Reichspräsidenten Hindenburg zu regieren.

Am 4. Februar 1933, wenige Tage nach der Machtübergabe an Hitler und die Nazipartei, erging die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes«. Und am 28. Februar 1933 folgte – in unmittelbar Reaktion auf den Reichstagsbrand, aber von langer Hand vorbereitet – die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat«. Damit wurden bis zum Ende der Nazidiktatur faktisch alle bürgerlichen Rechte und Freiheiten außer Kraft gesetzt.

Am 23. März 1933 beschloss der Reichstag – mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien – das »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich«, das »Ermächtigungsgesetz«, und übertrug damit der von Hitler geführten Reichsregierung die Gesetzgebungskompetenz.

Letzter Akt der Zerstörung der Weimarer Verfassung war die Zusammenlegung des Amtes des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers am 1. August 1934, nur Stunden vor dem Tod Hindenburgs. Hitler sicherte sich damit endgültig die persönliche Macht, die bis in die letzten Tage des Zweiten Weltkriegs nicht mehr angefochten wurde.

Autor: Ronald Friedmann
Ausgedruckt am: 19. April 2024
Quelle: www.ronald-friedmann.de/ausgewaehlte-artikel/2019/verfassung-mit-fehlern/