Ausgewählte Artikel - 2016
Der gelbe Fleck
Vor 75 Jahren, am 1. September 1941, wurde in Deutschland die Zwangskennzeichnung von Juden mit dem »Judenstern« eingeführt
Am 4. April 1933 schrieb der Journalist Robert Weltsch in der Jüdischen Rundschau: »Tragt ihn mit Stolz, den gelben Fleck!« Er reagierte damit auf die ersten antisemitischen Aktionen der deutschen Faschisten, die in den Tagen zuvor einen reichsweiten »Judenboykott« gegen jüdische Geschäfte und Warenhäuser sowie Arzt- und Anwaltspraxen organisiert hatten. Er konnte damals nicht wissen oder auch nur ahnen, welche entsetzlichen Dimensionen der staatlich organisierte Antisemitismus in den folgenden Jahren in Deutschland annehmen würde.
Mit den »Nürnberger Gesetzen«, insbesondere dem »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« und dem »Reichsbürgergesetz«, legte die Hitler-Regierung im September 1935 fest, wer nach deutschem »Recht« fortan als Jude zu gelten hatte und demzufolge wesentliche bürgerliche Rechte verlor. Seit dem April 1938 mussten Juden ihr persönliches Vermögen bei den Behörden anmelden. Mit der sogenannten Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938 wurden die Juden gezwungen, einen zusätzlichen »jüdischen« Vornamen annehmen und zu verwenden. Seit Oktober 1938 mussten sie ihre Reisepässe abgeben oder mit einem roten Judenstempel markieren lassen. Im Januar 1939 wurde für Juden statt des Personalausweises eine spezielle Kennkarte eingeführt, ab Januar 1940 erhielten auch die Lebensmittelkarten die Kennzeichnung »J«.
Bereits im Mai 1938 hatte »Reichspropagandaminister« Joseph Goebbels in einem internen Papier die Einführung einer »allgemeinen äußerlichen Kennzeichnung für Juden« gefordert, sich aber wegen außenpolitischer Bedenken nicht durchsetzen können. Nach der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 unternahm Reinhard Heydrich, der wenige Monate später zum Chef des neugeschaffenen »Reichssicherheitshauptamtes« ernannt wurde, einen erneuten, allerdings gleichfalls erfolglosen Vorstoß. Erst mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 – und insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 – verlor die Führung des faschistischen Deutschlands auch die letzten Hemmungen. Die vollständige physische Vernichtung der europäischen Juden stand nun auf der Tagesordnung. Alle organisatorischen Maßnahmen, die die Deportation und spätere Ermordung der Juden »erleichtern« konnten, galten nunmehr als opportun.
Doch die sprichwörtliche deutsche Gründlichkeit erforderte auch dafür einen juristischen Rahmen: Am 1. September 1941 wurde die »Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden« erlassen, nach der ab dem 19. September 1941 alle Personen über sechs Jahre, die nach den »Nürnberger Gesetzen« als Juden galten, gezwungen waren, einen gelben Judenstern »sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes in Herznähe fest aufgenäht zu tragen«. Ausnahmen gab es nur für »Mischlinge« und die jüdischen Partner in »privilegierten Mischehen«. Das »Verdecken des Judensterns durch Kragen, Taschen oder Aktenmappen« war strafbar.
Wenige Monate nach der Befreiung vom Faschismus im Mai 1945 veröffentlichte der große deutsche Sprachwissenschaftler Victor Klemperer, der die Jahre der Naziherrschaft in verschiedenen Dresdner »Judenhäusern« knapp überlebt hatte, sein bis heute berühmtes »Notizbuch eines Philologen« mit dem symbolträchtigen Titel »LTI – Die Sprache des Dritten Reiches«. Seinem dort formulierten Urteil ist nichts hinzuzufügen: »Ich frage mich heute wieder, was ich mich, was ich die verschiedensten anderen schon hunderte von Malen gefragt habe: Welches war der schwerste Tag der Juden in den zwölf Höllenjahren? Nie habe ich von mir, nie von anderen eine andere Antwort erhalten als diese: Der 19. September 1941. Von da an war der Judenstern zu tragen, der sechszackige Davidsstern, der Lappen in der gelben Farbe, die heute noch Pest und Quarantäne bedeutet, und die im Mittelalter die Kennfarbe der Juden war, die Farbe des Neides und der ins Blut getretenen Galle, die Farbe des zu meidenden Bösen; der gelbe Lappen mit dem schwarzen Aufdruck: ›Jude‹, das Wort umrahmt von den Linien der ineinandergeschobenen beiden Dreiecke, das Wort aus dicken Blockbuchstaben gebildet, die in ihrer Isoliertheit und in der breiten Überbetontheit ihrer Horizontalen hebräische Schriftzeichen vortäuschen.«
Letzte Änderung: 22. März 2021