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Ausgewählte Artikel - 2012
Disput - November 2012

Selbstmord eines Parlaments

Vor achtzig Jahren, am 6. Dezember 1932, trat der letzte in der Weimarer Republik gewählte Deutsche Reichstag zusammen

In der offiziellen Geschichtsschreibung und Publizistik der Bundesrepublik findet sich mit schöner Regelmäßigkeit die These, daß die Weimarer Republik am Wirken ihrer Feinde auf der äußersten linken und rechte Seite des politischen Spektrums gescheitet sei. Insbesondere die Kommunistische Partei wird immer wieder als »schuldbeladene Wegbereiterin« Hitlers (Armin Fuhrer) diskreditiert, die mit den »Nationalsozialisten« gemeinsame Ziele und Interessen bei der Zerschlagung der »Demokratie« in der Weimarer Republik gehabt habe. Doch schon ein kurzer Blick auf die Ereignisse und Entwicklungen in den letzten Wochen und Monaten vor der Machtübergabe an Hitler und seine Bande am 30. Januar 1933 macht deutlich, daß es die sogenannten bürgerlichen Parteien waren, die spätestens seit dem Sommer 1932 die (parlamentarische) Zusammenarbeit mit den deutschen Faschisten suchten und durch ihre Kollaboration den Weg zur faschistischen Diktatur in Deutschland freimachten. Exemplarisch dafür steht das Schicksal des siebenten Deutschen Reichstags, der am 6. November 1932 gewählt worden war und der sich genau einen Monat später, am 6. Dezember 1932, in Berlin konstituierte: Es war der letzte Reichstag, der in der Weimarer Republik gewählt worden war.

Diese erneute vorgezogene Wahl des höchsten deutschen Parlaments war notwendig geworden, weil der von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 1. Juni 1932 als Reichskanzler eingesetzte Franz von Papen mit seinem Versuch gescheitert war, nach den Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 eine parlamentarische Mehrheit für sein »Kabinett der Barone«, wie es auch in den zeitgenössischen Medien genannt wurde, zu finden: Hitler, dessen Partei bei diesem Wahlgang erschreckende 37 Prozent der Wählerstimmen erhalten hatte und zur stärksten Fraktion im Reichstag geworden war, war nicht bereit, sich mit der Rolle eines Vizekanzlers unter Papen zufriedenzugeben.

Bei den Wahlen am 6. November 1932 wurde allerdings deutlich, daß die Hitlerpartei ihren Höhepunkt bereits überschritten hatte: Sie verlor mehr als 2 Millionen Wählerstimmen und entsandte nun nur noch 196 statt 230 Abgeordnete in das höchste deutsche Parlament, blieb aber stärkste Fraktion.

Trotzdem waren alle bürgerlichen Parteien, wie schon bei der Konstituierung des sechsten Deutschen Reichstags am 30. August 1932, bereit, Hermann Göring als Reichstagspräsidenten zu wählen.(1) Dabei gab es Alternativen: Die Fraktionen der KPD und der SPD hatten eigene Kandidaten nominiert. Daß Ernst Torgler, der Fraktionsvorsitzende der KPD, nur die Stimmen seiner Partei erhalten würde, war von vornherein klar. Doch Paul Löbe, der Kandidat der SPD, war bereits von 1920 bis zum Sommer 1932, mit einer kurzen Unterbrechung 1924/1925, Reichstagspräsident gewesen und hatte in dieser Zeit regelmäßig auch Stimmen aus dem bürgerlichen Lager bekommen. Siegfried Rädel erklärte im Namen der kommunistischen Fraktion, daß die Abgeordneten seiner Partei im zweiten Wahlgang ebenfalls für Löbe stimmen würden, sollte Göring im ersten Wahlgang nicht gewählt werden.

Nach nur drei Sitzungstagen vertagte sich der Reichstag am 9. Dezember 1932 - gegen die Stimmen der kommunistischen und der sozialdemokratischen Abgeordneten - auf unbestimmte Zeit, ohne eine substantielle Arbeit geleistet zu haben. Da nicht einmal ein Präsidium gewählt worden war, lag es nun letztlich in der Entscheidungsgewalt von Reichstagspräsident Göring, wann der Reichstag wieder einberufen werden würde. Der am 3. Dezember 1932 neu ernannte Reichskanzler Kurt von Schleicher, vormals Reichswehrgeneral und politischer Drahtzieher im Hintergrund - der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann bezeichnete ihn als »Platzhalter für Hitler« -, erschien nicht ein einziges Mal vor dem höchsten deutschen Parlament: Eine Rundfunkansprache am 15. Dezember 1932 ersetzte seine Regierungserklärung.

Am 30. Januar 1930 wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt. Zwei getrennte, aber nahezu wortgleiche Anträge der kommunistischen und der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, der Regierung Hitler das Vertrauen zu entziehen, wurden im Plenum des Reichstages nicht mehr behandelt. Denn bereits am 1. Februar 1933 wurde der erst wenige Wochen zuvor gewählte Reichstag wieder aufgelöst und es wurden Neuwahlen für den 5. März 1933 angesetzt.

Die weitere Entwicklung ist bekannt: Am 24. März 1933 beschloß der neue Reichstag das sogenannte Ermächtigungsgesetz - mit den Stimmen von Nazipartei und bürgerlichen Parteien, gegen die Stimmen der SPD. (Die Mandate der KPD waren zu diesem Zeitpunkt längst annulliert - auch dies eine Tatsache, die in den Mainstream-Medien regelmäßig verschwiegen wird.)

Damit begann die offene faschistische Diktatur in Deutschland.

Anmerkung
(1) Die DNVP hat am 6. Dezember 1932, anders als am 30. August 1932, wegen interner personeller Querelen nicht für Göring gestimmt.

Letzte Änderung: 9. Februar 2015