junge Welt - 1. Dezember 2007

Abrüstung in Europa

Vor zwanzig Jahren vereinbarten die Sowjetunion und die USA die Vernichtung ihrer Mittelstreckenraketen

Am 8. Dezember 1987, zum Auftakt eines dreitägigen Gipfeltreffens in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington, unterzeichneten der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow und US-Präsident Ronald Reagan in einer feierlichen Zeremonie im Weißen Haus den Vertrag zur Beseitigung der nuklearen Mittelstreckenraketen (Intermediate Range Nuclear Forces - INF) mit einer Reichweite von 700 bis 5500 Kilometern. In den folgenden vier Jahren, bis 1991, verschrotteten die USA und die Sowjetunion unter gegenseitiger Kontrolle die vom INF-Vertrag erfaßten Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper: Auf US-amerikanischer Seite waren es 846, auf sowjetischer Seite nicht weniger als 1846 Nuklearraketen, die komplett beseitigt wurden. Auch wenn damit die Möglichkeit - oder richtiger: die Gefahr - des atomaren Overkills keineswegs überwunden war, schließlich machten diese Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper nur etwa vier Prozent des damaligen weltweiten Atomwaffenarsenals aus, so wurde dennoch erstmals in der Geschichte der Rüstung und Abrüstung eine ganze Waffenkategorie nicht nur einfach abgezogen, sondern vernichtet.

Zähe Verhandlungen

Vorangegangen waren jahrelange, über weite Strecken völlig ergebnislose Verhandlungen, aber auch die Aufstellung neuer nuklearer Waffensysteme in West- und Osteuropa. Die Sowjetunion hatte in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre begonnen, in ihrem Einflußbereich moderne Mittelstreckenraketen zu stationieren, die von der NATO die Bezeichnung SS-20 erhielten. Aufgrund ihrer Merkmale - höhere Genauigkeit, Mobilität und Schlagkraft - wurden sie im Westen nicht zu Unrecht als eine Verschärfung der nuklearen Bedrohung aufgefaßt.

Die NATO reagierte, vor allem auf Initiative des westdeutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt (SPD), mit dem berüchtigten Doppelbeschluß von 1979, in dem sie den bedingungslosen Abzug der neuen sowjetischen Mittelstreckenraketen forderte und nur für den Fall eines solchen Abzugs Verhandlungen über die Begrenzung bzw. Beseitigung der US-amerikanischen und sowjetischen Mittelstreckenraketen in Europa anbot. Allerdings sollten die französischen und britischen Atomwaffen, die selbstverständlich nicht gegen die USA, sondern ausschließlich gegen die Sowjetunion und deren Verbündeten gerichtet waren, von diesen Verhandlungen ausgeschlossen bleiben. Aus sowjetischer Sicht war das Angebot der NATO damit nicht akzeptabel, so daß die SS-20 an ihren Standorten verblieben.

Wie im Doppelbeschluß angekündigt, reagierte die NATO, ungeachtet des massiven Widerstandes der Friedensbewegung in ganz Europa, ab 1983 mit der Stationierung einer neuen Generation von US-amerikanischen Raketen mit der Bezeichnung »Pershing-II« und von Marschflugkörpern vom Typ »Cruise Missile« in Westeuropa. Die Entwicklung beider Waffensysteme lief bereits Mitte der siebziger Jahre auf Hochtouren.

Die Sowjetunion ihrerseits machte die Aufnahme von Verhandlungen zunächst von der Rücknahme des NATO-Beschlusses und später auch dem Abzug der neu stationierten US-amerikanischen Mittelstreckensysteme abhängig.

Ungeachtet dieser äußerst ungünstigen Umstände kam es im Rahmen einer Abrüstungskonferenz vom 17. Oktober bis 17. November 1980 in Genf zu ersten Vorgesprächen zwischen der Sowjet-union und den USA, und am 24. September 1981 einigten sich der sowjetische Außenminister Andrej Gromyko und US-Außenminister Alexander Haig bei einem Treffen am Rande der 36. UN-Vollversammlung in New York darauf, ab dem 30. November 1981 in Genf Verhandlungen über die Begrenzung und Beseitigung nuklearer Mittelstreckensysteme in Europa zu führen.

Wende mit Gorbatschow

Aus heutiger Sicht kann kein Zweifel daran bestehen, daß zu diesem Zeitpunkt beide Seiten - ungeachtet gegenteiliger Erklärungen und Versicherungen in der Öffentlichkeit - ein echtes Verhandlungsergebnis weder wollten noch erwarteten. Sowohl die Sowjetunion als auch die USA gingen wiederholt mit ausformulierten Vorschlägen in die Gespräche, in dem vollen Bewußtsein, daß diese Vorschläge für die jeweils andere Seite nicht akzeptabel waren. Hinzu kam, daß es zwischen November 1982 und März 1985 an der Spitze der KP der Sowjetunion nicht weniger als drei Führungswechsel gab, die nicht nur einen Austausch von Personen, sondern immer auch von politischen Konzeptionen - auch und gerade hinsichtlich der Abrüstung - bedeuteten.

Doch auch auf westlicher Seite gab es Führungswechsel mit ähnlich weitreichenden Folgen: In einer seiner ersten Amtshandlungen als neuer Bundeskanzler genehmigte Helmut Kohl im Oktober 1982 die Stationierung neuer US-amerikanischer Nuklearwaffen auf dem Territorium der Bundesrepublik. Am 22. November 1982 bestätigte der Bundestag mit der Stimmenmehrheit von CDU, CSU und FDP diese Entscheidung. Am folgenden Tag brach die Sowjetunion die Abrüstungsgespräche mit den USA in Genf ab, ohne daß es zu greifbaren Ergebnissen gekommen war.

Allerdings erklärte Juri Andropow am 21. Dezember 1982, erst wenige Wochen zuvor als Generalsekretär der KPdSU gewählt, die Bereitschaft der Sowjetunion, ihre Mittelstreckenraketen in Osteuropa auf die Anzahl der britischen und französischen Systeme, insgesamt 162 Raketen, zu reduzieren, wenn die USA auf eine eigene Aufrüstung gemäß dem NATO-Doppelbeschluß verzichteten.

Doch erst im März 1985, nach dem Tod von Andropow-Nachfolger Konstantin Tschernenko und dem Beginn der Ära von Michail Gorbatschow an der KPdSU-Spitze, kam es - zeitgleich mit dem Beginn der START-Verhandlungen, bei denen es um eine Reduzierung der strategischen Rüstungen, also vor allem der Interkontinentalraketen ging -, auch zu neuen Gesprächen zwischen der Sowjetunion und den USA über die in Europa stationierten Mittelstreckenraketen. Zwei Gipfeltreffen zwischen Gorbatschow und Ronald Reagan (im November 1985 in Genf und im Oktober 1986 in Reykjavik) gaben dem Prozeß weitere Impulse: Zur Überraschung der US-amerikanischen Seite war die Sowjetunion nunmehr regelmäßig bereit, immer weitgehendere Forderungen zu akzeptieren. Die letzten Hoffnungen einschlägiger Kreise in den USA, den INF-Vertrag mit solchen bis dato für die Sowjetunion unannehmbaren Forderungen doch noch zum Scheitern zu bringen und die Verantwortung dafür letztlich der Sowjetunion zuzuschanzen, erfüllten sich nicht.

Zwanzig Jahre nach seiner Unterzeichnung steht der INF-Vertrag - keineswegs überraschend - nun zur Disposition. Während die USA und Rußland, in der Rechtsnachfolge der Sowjetunion, bisher vertragsgemäß auf die Entwicklung und den Bau neuer Mittelstreckenraketen verzichteten, haben andere Staaten die Aufrüstung in dieser Waffenkategorie begonnen bzw. fortgesetzt. Vor allem jedoch sieht sich Rußland gezwungen, angesichts der hartnäckig forcierten US-amerikanischen Pläne zur Errichtung eines Raketenabwehrschildes in Polen und Tschechien nach einer adäquaten Antwort zu suchen: Denn bereits im Juni 2002 hatten die USA einseitig den 1972 mit der Sowjetunion abgeschlossenen ABM-Vertrag über die Begrenzung von Raketenabwehrsystemen gekündigt. Und auch dringende Mahnungen aus Moskau, daß der geplante Schild zu einer zweiten Kubakrise - wie 1962 - führen könnte, blieben in Washington bisher ungehört.

Autor: Ronald Friedmann
Ausgedruckt am: 26. April 2024
Quelle: www.ronald-friedmann.de/ausgewaehlte-artikel/2007/abruestung-in-europa/